Sonntag, 24. März 2013

Neue Entscheidung des BGH zur Tierhaltung in Mietobjekten


Vielleicht mal interessant zu lesen/wissen da einige ja immer mal wieder auf Wohnungssuche sind.

Neue Entscheidung des BGH zur Tierhaltung in Mietobjekten

Nach der neuen Entscheidung des BGH vom 22.01.13 muss zumindest bei einem vorformulierten Mietvertrag eine Abwägung zwischen den Interessen des Vermieters und den Interessen des Mieters an der Tierhaltung erfolgen. Ein generelles Verbot der Tierhaltung gemäß den §§ 307 Abs. 2 Nr. 1, 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dürfte unwirksam sein.

http://www.bmt-tierschutz.de/entscheidung-des-bgh-zur-tierhaltung-in-mietobjekten/